Wir sind Ihre Detektei mit Hauptfirmensitz in Viersen und genau der richtige Partner für Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Unser Spezialisten-Team aus Polizisten (mehrere Jahrzehnte Erfahrung) und erfahrenen Privatermittlern profitiert vom Vorsprung durch Erfahrung und Wissen und bieten Ihnen diskrete Ermittlungen in allen Fachbereichen.
Wir werden für Sie lokal im Bereich Viersen, Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf tätig und bei Bedarf auch regional in ganz NRW.
Sollte es erforderlich sein, kennen wir für Sie aber keine Grenzen!
Private Auftraggeber/innen
Versicherungen / Banken
Firmen, Vereine etc…
„Sonstige“ Auftraggeber
Ausgestattet mit jahrzehntelanger Diensterfahrung bei der Polizei können wir als Privatermittler weit über die rechtlichen Grenzen der Polizei hinaus legal ermitteln.
Wir ermitteln für Sie in allen Bereichen:
z.B. bei Untreue, Stalking, Arbeitgeberermittlungen, Unterhaltsermittlungen, Mobbing, Erbschaftsangelegenheiten, Kindesrückführungen, Vermissten-/ Personensuche, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Betrug, Erpressung, Adressermittlungen, Aufspüren von Abhöreinrichtungen und versteckten Kameras.
Wir haben die besten technischen Voraussetzungen und recherchieren für Sie im Internet und in allen anderen frei verfügbaren offenen Quellen.
Wir observieren verdeckt, unsere Zielpersonen bemerken uns und unsere Arbeit nicht.
Relevante Ergebnisse werden angemessen dokumentiert.
Die Ergebnisse unserer Ermittlungen, Recherchen und Observationen werden wir in Absprache mit Ihnen bei Bedarf gerichtsverwertbar dokumentieren.
Wir spüren für Sie versteckte Mikrofone, Kameras und sonstige ungewollte Überwachungstechnik auf.
Hierzu bedienen wir uns selbst modernster Technologien, die es uns ermöglichen, solche Gerätschaften aufzuspüren.
Als studierter Diplomverwaltungswirt (FH) und als Polizeihauptkommissar a.D. blicke ich auf fast 30 Jahre aktive Polizeiarbeit zurück.
In diesen 30 Jahren habe ich in unterschiedlichen Behörden (u.a. Düsseldorf) viel Erfahrung in den Bereichen Kriminalitätsbekämpfung, Aufklärungsarbeit, polizeiliche und kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Dokumentationen, Observation, Zugriffstechniken; taktische Vorgehensweisen etc. sammeln und vertiefen können.
Die letzten Jahre war ich als polizeilicher Einsatztrainer tätig und habe dort viele hundert Polizeibeamte und alle Ermittler regelmäßig in den unterschiedlichsten Bereichen aktiv fortgebildet.
Die Fortbildungen umfassten das Lehren und das Trainieren rechtlicher Befugnisse, taktischer Vorgehensweisen bei allen denkbaren Einsatzmaßnahmen (u.a. bei Observationen und Zugriffen), Schieß-/und Selbstverteidigungstrainings.
Während meiner aktiven Polizeidiensttätigkeit habe ich selbst regelmäßig alle Fortbildungsmaßnahmen besucht.
Wir bieten Diskretion vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Einsatzes.
Bei unserer Arbeit bedienen wir uns modernster Technologie und Medien.
Wir arbeiten regional, national und bei Bedarf auch international.
Unsere Preise sind transparent.
Unsere Ermittler/innen haben jahrzehntelange Erfahrung.
Ja, das können Sie! Sie erhalten von uns gerichtsverwertbare Beweise, mit denen Sie Ihr Recht einklagen oder sich über einen außergerichtlichen Vergleich einigen können. Die Dokumentationen, die Sie von uns bekommen, sind lückenlos und sachlich und beinhalten bei Bedarf auch Bild- und Videomaterial.
Nach §91 ZPO muss die unterliegende Partei einer Gerichtsverhandlung die Kosten erstatten, die „zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
“Zu diesen Kosten werden in vielen Fällen auch Detektivkosten gezählt. Um in Ihrem konkreten Fall Gewissheit über die Erstattungsmöglichkeiten zu erlangen, empfehlen wir Ihnen Ihren Anwalt und Ihren Versicherer zu befragen.
Die Kosten für die Detektei können Sie teilweise auch steuerlich geltend machen. Konsultieren Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.
In einem persönlichen Vorgespräch können Sie Ihr Budget genau fixieren. Nach Absprache kommen, je nach Art und Umfang des Auftrags, auch Pauschalhonorare in Betracht.
Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine Lösung im Interesse Ihrer Angelegenheit!
Die „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ bildet im deutschen Strafrecht einen essenziellen Rechtfertigungsgrund, um zur Wahrung und Durchsetzung der eigenen Rechte in die Rechte eines Dritten eingreifen zu können.
Wenn Sie durch das Beauftragen einer Detektei einen Eingriff in die Privatsphäre einer dritten Person veranlassen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, welches diesen Eingriff rechtfertigt.
„Neugier“ stellt dabei kein berechtigtes Interesse dar; wohl aber, wenn Sie den Verdacht hegen, dass die Person durch ihre Handlung Ihr persönliches, geschäftliches, privates, ideelles oder materielles Interesse verletzt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Privat- und Wirtschaftsdetektei Ihren Auftrag nur übernehmen werden, wenn nach Prüfung diese Voraussetzungen gegeben sind und Sie erkennbar berechtigtes Interesse an den beauftragten Ermittlungen haben.
Kontaktieren Sie uns gerne per Mail, über unser Kontaktformular oder per Telefon.
Gerne arrangieren wir dann ein persönliches Treffen mit Ihnen an einem neutralen Ort oder an einem Ort Ihrer Wahl